Rahmenvereinbarung

Monte Alegre

 

Rahmenvereinbarung des Gemeinschaftsprojektes

Gültig ab Sommer 2005

 

1. Monte Alegre ist ein gemeinnütziges interkulturelles Projekt. Es ist der Arbeit an einer friedvollen und kreativen Gemeinschaft gewidmet. Dies wird durch Austausch und Zusammenarbeit von Menschen und Institutionen aus allen Regionen der Welt ermöglicht. Monte Alegre soll eine entspannte und ganzheitliche Atmosphäre zum Leben, Lernen, Wirken und Lehren bieten und so einen Beitrag zu lokaler und internationaler Verständigung und nachhaltiger Entwicklung leisten. Dazu nutzt das Projekt traditionelles Wissen, Techniken und Methoden verschiedener Kulturen sowie modernste Technologien. Um einen langfristigen Betrieb zu ermöglichen hat das Konzept wirtschaftliche, ideelle und spirituelle Aspekte.

 

2. Diese Satzung gilt für alle Nutzer-innen der Anlagen von Monte Alegre. Nutzungsberechtigungen werden erworben durch Mitgliedschaft in der Stiftung, durch Beteiligungen oder durch Anmietung. Der Umfang der Nutzungsberechtigung ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Die Mitgliedschaft und jeweilige Nutzungsberechtigung kann mit vorhergehendem schriftlichem Einverständnis des Projektmanagements an andere oder neue Mitglieder weitergegeben werden.
Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand der Stiftung. Sie müssen die Ideale der Stiftung teilen und der Satzung von Monte Alegre zustimmen. Die Stiftung kann dann das Nutzungsrecht auf neue Mitglieder übertragen.

 

3. Der zeitliche und räumliche Umfang der Nutzungsberechtigung ergibt sich aus der Höhe der Beteiligung bzw. dem individuellen Nutzungsvertrag. Die Details werden durch das Projektmanagement koordiniert.

 

4. Das Projektmanagement freut sich über gewerbliche Aktivitäten auf Monte Alegre (nach vorhergehendem schriftlichem Einverständnis).

 

5. Die Gestaltung sämtlicher Anlagen und Räume obliegt den Projektfördernden, sofern nichts anderes vereinbart wird.

 

6. Die Häuser verfügen über individuelle Parkmöglichkeiten außerhalb der Wohnbereiche. Der innere Bereich des Geländes bleibt frei von Kraftfahrzeugen jeder Art. Ausnahme: Notfälle, Umzüge, schwere Transporte.

 

7. Weiterreichende Umgestaltungen der Innenräume sind zulässig, soweit sie mit dem Projektmanagement schriftlich vereinbart wurden. Im Regelfall ist das genutzte Objekt in dem Zustand und mit den Ausstattungen zurückzugeben, wie es übernommen wurde.

 

8. Zur Abdeckung der Nebenkosten wird eine Tagespauschale erhoben, die auch die Nutzung der Basisangebote abdeckt.

 

9. Das Projektmanagement trägt Sorge für eine friedvolle Atmosphäre in Monte Alegre und wird gegebenenfalls ein für die Gemeinschaft beeinträchtigendes Verhalten vertragsgemäß unterbinden.

 

10. Nutzungsrechte können auf Verlangen im Grundbuch eingetragen werden. Die Kosten hierfür trägt die/der Nutzungsberechtigte. Für den Fall einer Auflösung des Nutzungsverhältnisses obliegen ihr/ihm die Kosten der Austragung.

 

11. Erklärungen des Projektträgers sind rechtlich nur wirksam, wenn sie von der   Projektleitung schriftlich bestätigt worden sind.

 

12. Die Satzung wird mit Ausübung der Nutzungsrechte anerkannt.

 

Bochum, den 11. Februar 2005

Die Vorstandsversammlung